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Besitzstandsschutz

Wer vor dem 10.09.2008 eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, oder vor dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE erwirbt, ist vom Nachweis der Grundqualifikation entsprechend der Besitzstandsregelung (§3 BKrFQG) befreit.

Jede(r) Kraftfahrer/in der genannten Fahrerlaubnisklassen, muss jedoch alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen!

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